Allgemeine Geschäftsbedingungen RaceCarRental.de MEISER rental + event GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
MEISER rental + event GmbH, im nachfolgenden „MEISER“ genannt.
1. Die nachstehenden Regeln finden bei allen Veranstaltungen des Vertragspartners MEISER rental + event GmbH (MEISER), Im großen Boden 4, 56589 Niederbreitbach, Deutschland, insbesondere bei Trackdays an denen Teilnehmer mit ihren eigenen Fahrzeugen teilnehmen sowie bei der Vermietung von Fahrzeugen der MEISER rental + event GmbH im Rahmen von Veranstaltungen der MEISER sowie bei sogenannten Touristen- oder Taxifahrten und Vermittlung von Trackday-Veranstaltungen oder Taxifahrten Dritter, Anwendung. Eine Touristenfahrt ist durch die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG ausgeschriebene öffentliche Nutzung der Nürburgring Nordschleife und Grand-Prix Strecke für ein pro Runde oder Zeitkontigent festgelegtes Entgelt. Es gelten die Nutzungsbestimmungen der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, die unter https://nuerburgring.de/info/company/gtc/driving-regulations einsehbar sind.
2. Bei Touristenfahrten gelten insbesondere die StVZO sowie StVO, insbesondere § 3 Abs. 1 StVO und § 29 Abs. 1 StVO. Touristenfahrten dienen ausdrücklich nicht dem Zweck der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder der Ermittlung der kürzesten Fahrzeit.
3. Bei Trackday-Veranstaltungen können von MEISER straßenzugelassene und nicht zugelassene Fahrzeuge angemietet werden. Diese Veranstaltungen dienen ausdrücklich nicht dem Zweck der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder der Ermittlung der kürzesten Fahrzeit.
4. Bei Fahrtsicherheits-Veranstaltungen können von MEISER straßenzugelassene Fahrzeuge angemietet werden. Diese Veranstaltungen dienen ausdrücklich nicht dem Zweck der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder der Ermittlung der kürzesten Fahrzeit.
5. Bei Road-Veranstaltungen, also dem geführten Erkunden von Straßen (Road-Tours) soll die Landschaft vermittelt werden. Diese Veranstaltungen dienen ausdrücklich nicht dem Zweck der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder der Ermittlung der kürzesten Fahrzeit. Die StVZO und StVO sind hier maßgeblich auf öffentlichen Kreis-, Landes- und Bundesstraßen zu beachten.
6. Renntaxi-Veranstaltungen im Rahmen der NLS können von MEISER in Rennfahrzeugen durchgeführt werden. Der Teilnehmer ist hier ausschließlich Beifahrer. Diese Veranstaltungen dienen ausdrücklich nicht dem Zweck der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder der Ermittlung der kürzesten Fahrzeit.
7. Teilnehmen dürfen nur Personen, die über eine gültige europäische Fahrererlaubnis des bei der Veranstaltung genutzten PKW verfügen. Die Teilnehmer verpflichten sich, sich gegenüber anderen Teilnehmern stets rücksichtsvoll zu verhalten. Teilnehmer mit eigenem Fahrzeug, das nicht von MEISER zur Verfügung gestellt wird, müssen mindestens eine gesetzliche Haftpflichtversicherung nachweisen. Ebenfalls muss ein solcher PKW der deutschen StVO entsprechen.
8. Bei Trackday-Veranstaltungen besteht für Teilnehmer neben einer Gurtpflicht auch die Pflicht zum Tragen eines für den Motorsport geeigneten Helmes. Teilnehmer werden weder sich selbst noch andere oder die verwendeten Fahrzeuge vorsätzlich oder grob fahrlässig in Gefahr bringen. Anweisungen des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie der Streckenleitung ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Warnsignale und Fahnen sind unbedingt zu beachten und die Teilnehmer haben sich entsprechend zu verhalten. MEISER oder der jeweilig verantwortliche Veranstalter behält sich das Recht vor bei einem Verstoß einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In einem solchen Fall erfolgt keine Erstattung der für die Teilnahme gezahlten Gebühren, Aufwendungsersatz oder sonstige Kosten.
9. Die Teilnahme an einer Fahrerbesprechung (Briefing) ist für jeden Teilnehmer Pflicht.
9. Die Teilnahme an einer Fahrerbesprechung (Briefing) ist für jeden Teilnehmer Pflicht.
Beifahrer für Touristenfahrten müssen mindestens 12 Jahre alt, oder 1,50m groß sein.
Beifahrer bei Trackday-Veranstaltungen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Beifahrer bei Fahrtsicherheits-Veranstaltungen müssen mindestens 16 Jahr alt sein.
Beifahrer für Road-Veranstaltungen müssen mindestens 12 Jahre alt, oder 1,50 groß sein.
11. Der Teilnehmer erkennt die Benutzungsregeln der bei der Veranstaltung befahrenen Maut-, Renn- oder Trainingstrecke in der jeweils gültigen Form an und wird sich an diese halten.
12. Sämtliche durch den Teilnehmer verursachte Kosten, die beispielsweise durch die Beschädigung der Strecke (z.B. Leitplanken, Kehrgebühren, Abschleppkosten, Reifenstapel, etc.) im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, hat der Teilnehmer zu übernehmen. Die Kosten werden unmittelbar und unverzüglich an den Betreiber der Maut-, Renn- oder Trainingsstrecke gezahlt. Der Teilnehmer verpflichtet sich,
die Kosten gegen Nachweis unmittelbar an MEISER zu erstatten, sollte MEISER für die entstandenen Kosten in Vorlage treten. Wird ein Trackday oder eine Fahrtsicherheits-Veranstaltung von einem Dritten Veranstalter gebucht und bucht MEISER den Teilnehmer lediglich in diese Veranstaltung ein, so gelten die jeweiligen AGB und Vorgaben des Drittveranstalters, zu welchen der Teilnehmer vor dem Vertragsabschluss einen gesonderten Hinweis erhält.
13. Der Teilnehmer sichert zu, dass er weder an medizinischen oder psychologischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen leidet und auch nicht in Suchtmedizinischer Behandlungen befindet, die die Teilnahme beeinträchtigen könnte.
14. Alle Veranstaltungen finden unabhängig von den Wetterbedingungen statt. MEISER behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu ändern oder die Veranstaltung im Falle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände abzusagen, wie auf Anweisung oder Feststellung des Streckenmanagements und oder des Betreibers der Maut-, Renn- oder Trainingstrecke sowie einer offiziellen Anordnung von Behören oder einer anderen öffentlichen Einrichtung. Dies führt nicht zu einem Anspruch auf Schadenersatz oder Kosten gegen MEISER. Unter höherer Gewalt werden für diesen gesamten Vertrag alle Umstände verstanden, die zu einem Versagen oder einer Verzögerung bei der Erfüllung der Verpflichtungen der Partei, direkt oder indirekt, durch Kräfte verursacht werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.
a) Der Teilnehmer erkennt die Benutzungsregeln der bei der Veranstaltung befahrenen Maut-, Renn- oder Trainingstrecke in der jeweils gültigen Form an und wird sich an diese halten.
b) Sämtliche durch den Teilnehmer verursachte Kosten, die beispielsweise durch die Beschädigung der Strecke (z.B. Leitplanken, Kehrgebühren, Abschleppkosten, Reifenstapel, etc.) im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, hat der Teilnehmer zu übernehmen. Die Kosten werden unmittelbar und unverzüglich an den Betreiber der Maut-, Renn- oder Trainingsstrecke gezahlt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Kosten gegen Nachweis unmittelbar an MEISER zu erstatten, sollte MEISER für die entstandenen Kosten in Vorlage treten. Wird ein Trackday oder eine Fahrtsicherheits-Veranstaltung von einem Dritten Veranstalter gebucht und bucht MEISER den Teilnehmer lediglich in diese Veranstaltung ein, so gelten die jeweiligen AGB und Vorgaben des Drittveranstalters, zu welchen der Teilnehmer vor dem Vertragsabschluss einen gesonderten Hinweis erhält.
a) Wenn eine Schließung während eines begonnenen Ereignisses erfolgt, überträgt MEISER die verbleibenden Runden oder nicht genutzten Kilometer auf ein anderes Ereignis oder stellt einen für die nächsten 24 Monate gültigen Gutschein aus.
b) Wenn die gebuchte Veranstaltung abgesagt werden muss oder der Teilnehmer aufgrund höherer Gewalt nicht teilnehmen kann, muss die Partei, die zuerst darüber Kenntnis verfügt, die andere sofort informieren. MEISER stellt einen Gutschein über den vollen Wert der Buchung aus, der für die nächsten 24 Monate gültig ist und vom Teilnehmer bei jeder von MEISER organisierten Veranstaltung verwendet werden kann, sobald der behindernde Umstand aufhört. Gleiches gilt für die Schließung der Strecke oder die Änderung der Öffnungszeiten.
15. Bei Stornierung der gebuchten Veranstaltung oder des gebuchten Fahrzeuges sowie anderer Leistungen wird wie folgt eine Erstattung vorgenommen:
a) Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird der Preis nicht zurückerstattet.
b) Bei Stornierungen zwischen 14 und 30 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 50% des Preises zurückerstattet. (Nicht betroffen sind Trackday-Eintrittsgelder sowie Gebühren Dritter)
c) Bei Stornierungen 30 Tage oder mehr Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 75% des Preises zurückerstattet (Nicht betroffen sind Trackday-Eintrittsgelder sowie Gebühren Dritter)
16. Zum Vertragsschluss einer Veranstaltung oder zur Anmietung eines Fahrzuges ist ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei MEISER zu hinterlegen.
17. Soweit in den gemieteten Fahrzeugen eine Dashcam installiert ist, erklären sich Teilnehmer und Begleitpersonen mit ihrer Unterschrift damit einverstanden, dass die Fahrten zu ihrer Sicherheit und zur Sicherheit von MEISER aufgezeichnet werden. Das Einverständnis umfasst Foto-, Ton- und Filmaufnahmen, die im Zeitraum der Veranstaltung oder der Mietdauer aufgenommen werden. Der technische Ausfall einer solchen berechtigt den Teilnehmer nicht zur Rückerstattung. MEISER ist berechtigt, diese Aufnahmen unentgeltlich auch zu Werbezwecken zu verwenden.
18. Die Parteien erklären sich damit einverstanden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Zuständigkeit des Amtsgerichts Koblenz zu unterwerfen, bzw. an einem anderen Gericht, bei dem der Kunde seinen Wohnsitz oder sein Eigentum hat.
Für die Anmietung eines Fahrzeugs
1. MEISER bietet bei Veranstaltungen (Trackdays, Fahrtsicherheits-Veranstaltungen, Road-Tours und Touristenfahrten) eigene und Fahrzeuge Dritter zur Miete an, die während den Veranstaltungen genutzt werden können.
2. Die Fahrzeuge sind durch MEISER überprüft und werden vollgetankt in betriebs- und verkehrssicherem Zustand, gereinigt an den Mieter übergeben. Nach Ablauf der Mietzeit ist das Fahrzeug unverzüglich an MEISER zurückzugeben. MEISER wird im Anschluss an die Rückgabe das Fahrzeug überprüfen. Wenn diese nicht vollgetankt (Benzin mit 98 Oktan (Super plus)) zurückgegeben werden, wird MEISER dem Mieter pro Liter Kraftstoff 3,-€ separat berechnen. Dies gilt nur bei der Anmietung eines Fahrzeuges im Basic-Paket. Bei starker Verschmutzung hat der Mieter die Reinigungskosten zu zahlen, die ihm durch MEISER aufgegeben werden. Für liegengelassene Objekte in den Fahrzeugen übernimmt MEISER keine Haftung.
3. Bucht der Mieter das Fahrzeug nicht für den gesamten Tag, hat die Rückgabe wie folgt zu erfolgen:
a) Bei Buchung eines 40 km (2 Runden) Pakets hat die Rückgabe 2 Stunden nach Übergabe durch MEISER zu erfolgen, bzw. bei einer Vormittagsbuchung jedoch bis spätestens 12:45 Uhr und bei einer Nachmittagsbuchung bis spätestens 20.00 Uhr.
b) Bei Buchung eines 80 km (4 Runden) Pakets hat die Rückgabe 3 Stunden nach Übergabe durch MEISER zu erfolgen, bzw. bei einer Vormittagsbuchung jedoch bis spätestens 12:45 Uhr und bei einer Nachmittagsbuchung bis spätestens 20.00 Uhr.
c) Bei Buchung eines 120 km (6 Runden) Pakets hat die Rückgabe 4 Stunden nach Übergabe durch MEISER zu erfolgen, bzw. bei einer Vormittagsbuchung jedoch bis spätestens 12:45 Uhr und bei einer Nachmittagsbuchung bis spätestens 20.00 Uhr.
d) Bei Buchung eines 160 km (8 Runden) Pakets hat die Rückgabe 5 Stunden nach Übergabe durch MEISER zu erfolgen, spätestens jedoch bis 20.00 Uhr.
e) Die Fahrzeuge sind immer bei Nachmittagsbuchungen oder Tagesmieten vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher und schriftlicher Absprachen bis spätestens 20.00 UHR an MEISER zurückzugeben. Für alle Buchungen gilt bei einer verspäteten Rückgabe von mehr als 15 Minuten eine durch MEISER erhobene gesonderte Gebühr in Höhe von 15% der gebuchten Leistungen.
4. Die Fahrzeuge sind für den Gebrauch sowohl auf der Nürburgring-Nordschleife, Nürburgring Grand Prix Strecke, Fahrtsicherheitszentrum, Spa-Francorchamps als auch auf anderen Rennstrecken und den öffentlichen Abschnitten bestimmt. Die Fahrzeuge sind sachgerecht und vorausschauend einzusetzen. Kosten für Benzin und Streckengebühren sind bei Buchung des Basic-Pakets durch den Mieter zu zahlen. Der Mieter wird alle gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Anmietung und insbesondere die Regelungen der StVO beachten. Bußgelder, Strafen o.ä. die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs stehen, hat der Mieter zu zahlen.
5. Die Überlassung des gemieteten Fahrzeuges an Dritte ist nicht gestattet. Mieter und mithin berechtigter Fahrer ist/sind nur die im Vertrag bezeichnete(-n) Person(-en). MEISER behält sich vor, nach eigenem Ermessen (z.B. bei entsprechenden Witterungsbedingungen, Fahrerfähigkeiten, Fahrzeugverfügbarkeit etc.) dem Mieter ein alternatives Fahrzeug anzubieten; über einen Fahrzeugwechsel ist der Mieter unverzüglich zu informieren. Eine mögliche positive Differenz zwischen dem gebuchten Fahrzeugpreis und dem Preis des tatsächlich genutzten Fahrzeugs wird dem Mieter erstattet oder nach Wahl des Mieters in einen Gutschein mit einer Gültigkeit von 12 Monaten umgewandelt. Ein Fahrzeugwechsel durch MEISER berechtigt den Mieter zur Kündigung des Vertrages. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten des Mieters werden durch MEISER nicht erstattet.
6. Der Mieter hat während der Fahrt die Anzeigen des Fahrzeuges, insbesondere Reifendruck, Motor-, Öl-, Wassertemperatur zu kontrollieren. Sobald der Mieter während des Gebrauchs des Fahrzeugs einen Defekt bemerkt ist dieser unverzüglich MEISER anzuzeigen. Jeder Verdacht einer Funktionsstörung ist MEISER ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Eine Weiterfahrt kann das Fahrzeug erheblich beschädigen. Ein Überdrehen des Motors (bei BMW e36 325i und BMW e90 325i ab 6.900 U/min, Suzuki Swift 7.200 U/min, Hyundai i30n 7.200U/min) durch unsachgemäßes Schalten o.ä. erfordert die Überprüfung des technischen Zustands des Motors; der Mieter verpflichtet sich, für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Zur Überprüfung wird nach Rückgabe des Fahrzeuges an MEISER das Datenerfassungssystem ausgelesen
7. Das Fahrzeug ist sachgerecht einzusetzen. MEISER behält sich in Fällen unsachgemäßen Gebrauch (wie z.B. Driften, Burn-Outs, etc.) vor, den Mieter abzumahnen bzw. die weitere Nutzung zu untersagen. Eine Erstattung der Gelder für die gebuchte Nutzung des Fahrzeugs erfolgt in solchen Fällen nicht. Für Schäden sowie überdurchschnittlichen Verschleiß des Fahrzeugs, hier insbesondere an Reifen und Bremsen, hat der Mieter Schadenersatz zu leisten.
Sofern das Fahrzeug über einen Launch-Control verfügt, ist es dem Mieter und Fahrer verboten diese anzuwenden.
8. Bei der Vereinbarung von Kilometerpaketen findet eine Gutschrift bei nicht genutzten Kilometern innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens nicht statt. Hiervon ausgenommen ist allein der Fall, dass auf Grund frühzeitiger Schließung der Rennstrecke / Veranstaltung wegen Drittverschuldens oder höherer Gewalt keine zeitliche Möglichkeit bestand, die gebuchte Leistung abzurufen. In diesem Fall werden die nicht gefahrenen Kilometer in Form eines Gutscheins gutgeschrieben.
9. Der Mieter ist für Schäden am gemieteten Fahrzeug, an der Strecke (z.B. Leitplanken / Absperrungen), an anderen betroffenen Fahrzeugen oder Personen und für eventuelle Abschlepp- und Rettungskosten verantwortlich, selbst wenn ein Instruktor/Coach auf dem Beifahrersitz anwesend ist. Dies schließt extreme Situationen ein, in denen der Instruktor/Coach bei Fahrmanövern aktiv eingreifen muss und auch für die Fälle, in denen der Instruktor/Coach das gemietete Fahrzeug fährt.
Kostenübernahme bei Nutzung eines Mietwagens
1. Der Mieter verpflichtet sich, für alle internen/externen Schäden, Diebstahl oder mechanische Defekte (z.B. Kupplung) bis zu den untenstehenden Höchstsummen zu haften, die während der Mietzeit des Fahrzeugs aufgetreten sind. Dies gilt unabhängig davon welches Auto reserviert wurde. Ebenso für alle Reparaturkosten oder Kostenvoranschläge/Gutachten von Dritten. Der Mieter akzeptiert die Einstandspflicht für Fahrzeuge von MEISER in folgendem Umfang:
Suzuki Swift Sport: 6.500€
BMW e36 325i: 18.500€
BMW e90 325i: 15.500€
BMW g20 330i: 65.000€
Hyundai I30N Perfomance: 22.500€
VW Golf GTI Performance: 22.500€
Die Pflicht des Mieters zum Ersatz von Schäden besteht unabhängig von Vorstehendem maximal nur im Umfang
des Betrages des tatsächlichen Schadens bzw. im Umfang der gewöhnlich eintretenden Wertminderung. Dem Mieter steht ausdrücklich das Recht zu, den Nichteintritt des Schadens aufgrund fahrlässigen Handelns oder unsachgemäßen Gebrauchs nachzuweisen. Dem Mieter steht ebenfalls das Recht zu, nachzuweisen, dass eine Wertminderung in einem wesentlich geringeren Umfang eingetreten ist. Bei mutwillig verursachten Schäden gilt eine Einstandspflicht von 100% des Schadens, unabhängig von Vorstehendem. Durch einen gezahlten Schadenersatz erwirbt der Mieter/Fahrer kein Eigentum an dem Fahrzeug oder einzelnen Fahrzeugteilen.
Bei Dritt-Schäden verpflichtet sich der Mieter, dass er die Haftung von Ansprüchen Dritter auf öffentlichen Straßen und Rennstrecken (inklusive den Touristenfahrten) zu 100% übernimmt. Bei mutwillig verursachten Schäden gilt ebenfalls eine Einstandspflicht von 100% des Schadens, unabhängig von Vorstehendem.
Für die Teilnahme an Co-Pilot-Fahrten im Renntaxi im Rahmen von Rennteams
1. MEISER bietet bei Veranstaltungen Mitfahrgelegenheiten in Fahrzeugen (sogenannten Renntaxfahrten) an. Gleiche werden auch an externe Rennteams vermittelt.
2. Die Veranstaltungen dienen insbesondere nicht dem Zweck der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.
3. Der Veranstalter stellt Fahrzeuge zur Verfügung, die für den Einsatz auf Rennstrecken geeignet sind und sich in einem einwandfreien technischen Zustand befinden. Es werden nur qualifizierte und erfahrene Fahrer die gebuchten Fahrten durchführen.
4. Der Teilnehmer kennt die allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Bedingungen des Veranstalters und des Betreibers der Rennstrecke und verpflichtet sich, sich an sämtliche Verhaltensregeln zu halten.
5. Der Ablauf der Co-Pilot-Fahrten steht im alleinigen Ermessen des Fahrers des Wagens. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Fahrweise. Es ist
dem Teilnehmer strikt untersagt in die mechanischen Abläufe des Fahrgeschehens einzugreifen. Der Teilnehmer hat sich an alle Anweisungen des Veranstalters sowie des jeweiligen Fahrers strikt zu halten. 6. Eine Haftung des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen und Bevollmächtigten, für Personen- und oder Sachschäden, welche dem Teilnehmer durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, sind außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7. Der Teilnehmer sichert zu, dass er nicht unter Herz- oder Wirbelsäulenproblemen leidet. Andere Leiden oder Krankheiten, die die Teilnahme beeinträchtigten können, liegen ebenfalls nicht vor.
8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die von ihm geschuldete Leistung durch einen Dritten ausführen zu lassen. Dabei verpflichtet sich der Veranstalter den Dritten sorgfältig auszuwählen, so dass der Teilnehmer eine Leistung gleicher Art und Güte erhält. In solchen Fällen übernimmt der Veranstalter für zu erbringende Leistung keine Haftung, sondern lediglich für die sorgfältige Auswahl des Dritten.
Haftungsausschluss
1. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer trägt alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm auch an dem von ihm benutzten Fahrzeug entstehenden Schäden. Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Unterschrift unter dieser Erklärung gegenüber MEISER, seinen Vertretern und Verrichtungsgehilfen, sowie dem Betreiber der Maut-, Renn- und Trainingsstrecken und dessen Beauftragten und Helfern auf sämtliche Ansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Ausnahme solcher Schäden, die aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstanden sind.
2. Sollten Dritte Ansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung gegen MEISER, seine Vertreter und Verrichtungsgehilfen, sowie den Betreiber der Rennstrecke und dessen Beauftragte und Helfer erheben, erklärt der Teilnehmer ausdrücklich diese von der Haftung freizustellen.
3. Der Teilnehmer hat die Teilnahmebedingungen von
MEISER gelesen und erklärt außerdem sich an sämtliche Bedingungen und Regeln des Betreibers der Maut-, Renn- und Trainingsstrecken im Zusammenhang mit seiner Teilnahme, zu halten.
4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Weitere Abreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
RaceCarRental.de ist eine eingetragene Marke der
MEISER rental + event GmbH
Im großen Boden 4
56589 Niederbreitbach
Geschäftsführung:
Lars Andreas Duckek, Philipp Meiser
Handelsregister Montabaur, HRB 28351
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der MEISER rental + event GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.